Liturgische Dienste.
„Wäre Gesanges voll unser Mund, voll, wie das Meer und sein Rauschen, klänge der Jubel von Herzen Herzensgrund schön, dass die Engel selbst lauschten, so reichte es nicht, es reichte doch nicht.“
„Wäre Gesanges voll unser Mund, voll, wie das Meer und sein Rauschen, klänge der Jubel von Herzen Herzensgrund schön, dass die Engel selbst lauschten, so reichte es nicht, es reichte doch nicht.“
Einer der liturgischen Dienste ist der des Lektors/ der Lektorin. Es ist einfach erfüllender, wenn der Gottesdienst durch aktives Zutun mehrerer Menschen aus der Gemeinde mitgestaltet wird. Wir Lektor/ innen machen uns im Vorfeld Gedanken über die Absicht des Autors, was er denn genau mit dem Text vermitteln möchte. Die Entstehungsgeschichte des Textes und die damaligen Verhältnisse berücksichtigen wir auch. Durch die richtige Betonung kann die Aussage des Textes dementsprechend dem Zuhörer/der Zuhörerin besser vermittelt werden. Unser Bestreben ist es, Ihnen als Gemeinde die Bibeltexte inhaltlich so nahe zu bringen, dass diese nachwirken und nicht ungehört verhallen.
Ein weiterer liturgischer Dienst ist der des Kommunionshelfers/ der Kommunionhelferin. Noch vor 100 Jahren wäre es undenkbar gewesen, dass Menschen aus der Gemeinde dem Priester bei der Austeilung der Kommunion behilflich sind. Der Ursprung der Entwicklung zu den liturgischen Laiendiensten liegt jedoch in dieser Zeit: In den von Papst Pius X. (1903-1914) herausgegebenen Kommuniondekreten wurden die Gläubigen zum häufigen Empfang der Eucharistie ermutigt. Und wo es viele Kommunikanten gibt, braucht es genug Geistliche, die sie austeilen. Damals galt: Nur wenn Priester die Kommunion im hohen Alter oder während einer Erkrankung nicht austeilen können, dürfen sie ihre Aufgabe komplett den Kommunionhelfern überlassen.
Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) wurde der Dienst dann notwendigerweise geschaffen, weil es eben auch Orte auf der Welt gab, wo es nur wenige Priester gab. Die Einführung der liturgischen Laiendienste nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil war aber auch eine Ausdrucksform der „tätigen Teilnahme“ des Kirchenvolks am Gottesdienst, welche die Konzilsväter wünschten. „Alle Gläubigen möchten zu der vollen, bewussten und tätigen Teilnahme an den liturgischen Feiern geführt werden“, forderte die Kirche in der Liturgiekonstitution von 1963.
Unter den Diensten, die auf dem gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen fußen, nehmen die Kommunionhelfer*innen bis heute eine besondere Stellung ein. Denn die Gläubigen mit dem Leib und Blut Christi zu nähren ist eine im Weihesakrament übertragene Aufgabe an Geistliche. Deshalb spricht man beim Kommunionhelfer vom „außerordentlichen Dienst“. Eine weitere Besonderheit bei den Kommunionhelfer*innen: Dieser liturgische Dienst bedarf einer bischöflichen Beauftragung, die zum einen zeitlich, zum anderen aber auch räumlich begrenzt ist.
Zusätzlich zu der Tätigkeit als Kommunionhelfer*in während eines Gottesdienstes gibt es noch die Spendung der Krankenkommunion. Hierbei kommt ein speziell für die Krankenkommunion ausgebildeter Kommunionhelfer zu einem Gemeindemitglied nach Hause, um ihm dort die Kommunion zu spenden. Es genügt lediglich ein Anruf im Pfarrbüro, um Bedarf hierfür anzumelden. Es setzt sich dann ein Kommunionhelfer mit dem Gemeindemitglied wegen eines Termins in Verbindung.
Für beide liturgischen Dienste gilt es Lampenfieber zu überwinden und vor den Gemeindemitgliedern tätig zu sein. Denn uns ist bewusst, dass auch wir mitverantwortlich sind. Machen wir unseren Dienst schlampig und unkonzentriert, wird die Gemeinde das bemerken und sich ärgern, die Gemeinschaft im Gottesdienst leidet. Ähnlich, wie wenn der Organist/die Organistin falsch spielt oder der Prediger schlecht vorbereitet ist.